14.07.2026
Fachartikel "Verlängerte Anfangsvergütung für Windparks: zweite Bewertung im Referenzertragsverfahren"

et - Ausgabe 3-26
Windenergieanlagen erhalten anstatt der Grundvergütung in ihren ersten fünf Betriebsjahren eine höhere Anfangsvergütung.
Aber auch danach ist es möglich, von der erhöhten Anfangsvergütung zu profitieren. Je windschwächer
ein Standort ist, desto länger wird sie gezahlt. Damit sie auch in den Folgejahren greift, müssen Anlageneigentümer
in den meisten Fällen nach fünf und nach zehn Jahren ein sog. Referenzertragsverfahren bei einem Wirtschaftsprüfer
in Auftrag geben. Wer 2016 Windenergieanlagen in Betrieb genommen hat, muss in diesem Jahr tätig werden. Unser Experte Christoph Schweizer erläutert in seinem Fachartikel, worauf es dabei ankommt und welche Fristen zu beachten sind.
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