Frankreich: Einspeisestopp bei Negativen Strompreisen - Durchführungsverordnung erlassen

Auch EE-Anlagen mit einem festen Einspeisetarif (Obligation d'Achat) müssen künftig bei negativen Strompreisen ihre Stromerzeugung einstellen. Diese Verpflichtung, die das französische Haushaltsgesetz 2025 (Artikel 175) vorgesehen hat, wurde durch den Erlass der Durchführungsverordnung vom 22. Dezember 2025 umgesetzt.
Der Erlass gilt grundsätzlich ab sofort, wird vermutlich aber erst an April 2026 angewendet. Unsere Expert:innen Laurent Brault und Ann-Marie Schrader, LL.M. haben alle wichtigen Informationen zusammengefasst.