27.07.2026
Frankreich: Einspeisestopp für Anlagen mit Einspeisetarif
Erweiterung auf Anlagen über 1 MW bzw. 1 MWp Nennleistung

Mit dem französischen Haushaltsgesetz für 2025, dem sog. „Artikel 175“ des Haushaltsgesetzes für 2025 (1), sowie den Durchführungsverordnungen vom 22. Dezember 2025 und 26. März 2026 wurde beschlossen, dass Anlagen mit einem Einspeisetarif (d.h. nicht Anlagen mit einem Marktprämienvertrag) in Zeiten negativer Strompreise verpflichtet sind, ihre Produktion einzustellen.
Bisher waren hiervon alle Onshore-Windkraftanlagen sowie Photovoltaikanlagen ab einer installierten Leistung von 10 MW bzw. 10 MWp betroffen. Mit der Verordnung vom 20. Juli 2026 wurde diese Schwelle herabgesetzt: nunmehr sind alle Onshore-Windkraftanlagen sowie Photovoltaikanlagen ab einer installierten Leistung von 1 MW bzw. 1 MWp betroffen (2).
Die Umsetzung erfolgt schrittweise :
- Ab dem 1. Dezember 2026 bei Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 5 und bis 10 MW bzw. MWp
- Ab dem 1. März 2027 bei Anlagen mit einer Leistung mit einer Nennleistung von 1 bis 5 MW bzw. MWp.
Uns liegen darüber hinaus Informationen vor, wonach die Regierung plant, diese Schwelle durch eine Bestimmung des Jahressteuergesetzes für 2027 auf 100 kW herabzusetzen; der Zeitpunkt für diese erneute Änderung steht noch nicht fest, würde aber voraussichtlich durch Verordnung festgelegt.
Die konkreten Modalitäten des Einspeisetopps können Sie in unserem Artikel vom 07. Januar 2026 nachlesen. Für Rückfragen stehen unsere Expert:innen Laurent Brault und Ann-Marie Schrader zur Verfügung.
Quellen:
(1) Bitte nicht verwechseln: Diese Verpflichtung ist von der Verpflichtung, am Anpassungsmechanismus (Mécanisme d’ajustement) teilzunehmen, streng zu unterscheiden und ist davon unabhängig.
(2) Arrêté du 20 juillet 2026 modifiant l'arrêté du 22 décembre 2025 relatif à l'application des II et IV C de l'article 175 de la loi n° 2025-127 du 14 février 2025 de finances pour 2025 - Légifrance
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