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„Negative“ Marktprämien

Windrad und Schafe

Ankündigung des französischen Umweltministeriums: vorübergehender Wegfall der Deckelung der Rückzahlungsverpflichtung

Anders in Deutschland muss in Frankreich der Betreiber einer EE-Anlage für Zeiträume, in denen der Marktpreis für die von der Anlage erzeugte Energie über dem im Marktprämienvertrag garantierten Referenztarif liegt, diese (vom Anlagenbetreiber zunächst vereinnahmte) Differenz an EDF abführen (sog. „negative“ Marktprämie).

Dahinter steht der Gedanke, die vom französischen Staat bzw. EDF über die Marktprämie gewährte Förderung teilweise zurückholen zu können.

Diese Zahlungen an die EDF sind aber in vielen bis zum 20.12.2022 abgeschlossenen Marktprämienverträgen (insbes. CR16 und CR17) auf die bisher (in Form „positiver“ Marktprämien) erhaltenen Summen begrenzt („gedeckelt“), siehe dazu unser Frankreich Newsletter Frühling 2022 (zur französischen Version des Newsletters geht es hier).

Das französische Umweltministerium hat im April 2022 den Verbänden der EE-Branche angekündigt, dass es diese Deckelung auch für die vor dem 20.12.2022 abgeschlossenen Marktprämienverträgen abschaffen will, zunächst provisorisch vom 1. April bis zum 31. Dezember 2022 (und danach wahrscheinlich definitiv).  Dies bedeutet, dass ein bei anhaltend über dem garantierten Referenztarif liegenden Marktpreisen anfallender „Mehrerlös“ komplett vom französischen Staat abgeschöpft wird, und zwar unabhängig von der Höhe der dem Anlagenbetreiber zuvor über „positive“ Marktprämien zugeflossenen Förderung.

Diese Maßnahme ist für die betroffenen Betreiber offensichtlich nachteilig; eine rechtlich tragfähige Begründung dafür lässt sich auch nicht ohne Weiteres anführen. Die Windverbände haben mitgeteilt, dass sie dem Umweltministerium bereits ihre Ablehnung dieser Initiative signalisiert haben.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an unser Experten-Team.

Hans Messmer   Laurent Brault