Verpasste Chance: Beschlüsse der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel
Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hat mit ihrer 1.Sitzung das regionalplanerisch spannende Jahr 2023 eingeleitet. Leider verhindern einige dort gefassten Beschlüsse einen raschen Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland.
Hier ein Auszug:
Beschluss 05:
Die Regionalversammlung beauftragt den Vorsitzenden und die Regionale Planungsstelle mit der Durchführung der, für die Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Regionalplans "Freiraum und Windenergie" in der von der Regionalversammlung am 21. November 2018 beschlossenen Fassung, erforderlichen Verfahrensschritte.
Weiter i.d. Beschlussfassung: Das erklärte Ziel besteht darin, den Regionalplan "Freiraum und Windenergie" in der von der Regionalversammlung am 21. November 2018 beschlossen Fassung innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2024 wirksam werden zu lassen (vgl. § 245 e Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom 1. Februar 2023).
Beschluss 07:
Die Regionalversammlung beschließt, die Aufstellung des Regionalplans Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung (2024)".
Mit dem Regionalplan sollen in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Die Vorranggebiete sollen eine Gesamtfläche von mindestens 1,8 % der Regionsfläche umfassen.
Offenbar will die Regionalversammlung das Fenster für § 35 Abs. 1 BauGB bis Februar 2024 schließen und auch geschlossen halten, bis der neue Plan "Windenergienutzung (2024)" in Kraft getreten und die Erreichung des 2%-Ziels festgestellt ist. Außerhalb der Vorranggebiete wird nach in Kraft treten des Plans aus 2018 § 35 Abs. 2 BauGB gelten. Im Klartext: Auf diese Weise schließt man durchgängig Vorhaben außerhalb der dort ausgewiesenen Vorranggebiete aus. Der einzige Weg für die Durchsetzung solcher Projekte wäre dann, auf eine Genehmigung zu klagen. Nach Einschätzung unserer Rechtsexpertin Dr. Katharina Schober wären solche Klagen durchaus Erfolg versprechend, aber leider auch aufwändig, da zunächst ein entsprechendes Genehmigungsverfahre vorbereitet und angestoßen werden muss.