Öffentliches Recht (Schwerpunkt: Erneuerbare Energien)
Kompetente und lösungsorientierte Beratung
Seit über 40 Jahren begleiten wir fachkundig Kommunen, kommunale Unternehmen, Stadtwerke und Projektierer:innen in Fragen des öffentlichen Rechts. Wir bündeln unsere Fachkenntnisse im öffentlichen Bau-, Umwelt-, Vergabe-, Verwaltungs-, Förder- und Beihilfen- sowie Kommunal- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, um unsere Mandant:innen bei Planungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen.
Wir erfassen routiniert die Anforderungen jedes Projekts, erkennen seine Besonderheiten und entwickeln passgenaue Konzepte und Lösungen. Damit erleichtern wir unseren Mandant:innen den Einstieg in ihre Projekte. Und wir stehen ihnen mit unserer Kompetenz für die Klärung von Sonderfragen, die während eines Projekts immer wieder auftreten, zur Seite.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Begleitung von Genehmigungsverfahren für Wind- und PV-Anlagen innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in Deutschland und Frankreich
- Prüfung artenschutzschutzrechtlicher Gutachten sowie Begleitung der faunistischenUntersuchungen insbesondere bei Windenergieprojekten
- Vertretung gegenüber Behörden und gerichtliche Verteidigung von Genehmigungen
- Beratung und Begleitung von Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Wärmeprojekten (Modell, Bebauungsplan, Anschluss- und Benutzungszwang, vergabe- und förderrechtliche Fragen, Erarbeitung aller nach dem Umsetzungskonzept erforderlichen Verträge und Satzungen
- Unterstützung von Gemeinden, Städten und Landkreisen bei Errichtung und Betrieb sowie der Beteiligung an kommunalen Unternehmen
- Erarbeitung von Satzungen und öffentlich-rechtlichen Verträgen für Kommunen, Zweckverbände, Kommunalanstalten und Stadtwerke
- Begleitung von Gemeinden bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen insbesondere für Wind-, Photovoltaik- und Wärmeprojekte
- Begleitung von Landkreisen und Projektentwicklern bei der Änderung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen