Bilanzrichtliniengesetz: Jahresabschluss jetzt richtig vorbereiten
Mit dem Start ins neue Jahre haben die Vorbereitungen für den Jahresabschluss begonnen. Das ist diesmal nicht Business-as-usual, denn: Das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 01.01.2016 beginnen, zwingend anzuwenden.
Auf diese Themen sollten Sie besonders achten:
- Angaben zur Identifikation im Jahresabschluss
- (Finanz-)Holdingkapitalgesellschaften sind keine Kleinstkapitalgesellschaften
- Neudefinition Umsatzerlöse
- Wegfall der außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen und Erträge im GuV-Gliederungsschema
- Pensionsverpflichtungen: Bewertungsänderung
- Abschreibungszeitraum im Zweifelsfall auf 10 Jahre festgelegt
- Ausschüttungssperre für noch nicht ausgeschüttete Beteiligungserträge
- Änderung von Anhang-Angaben
Hier finden Sie alle Punkte kurz erläutert.