Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr” und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" profitieren bis Ende 2021 von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung erweitert das Bundesumweltministerium (BMU) die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für Förderanträge und Projektskizzen, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Die Maßnahme soll den Klimaschutz auf kommunaler Ebene – trotz der finanziellen Herausforderungen durch die Covid19-Pandemie – weiter voran bringen.
Die geänderten Förderquoten im Überblick:
Kommunalrichtlinie (KRL): Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht.
Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr”: Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte. Antragszeiträume lt. Förderaufruf jeweils 01.03. – 30.04. und 01.09. – 31.10.
Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“: Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben. Antragszeiträume lt. Förderaufruf jeweils 01.03. – 30.04. und 01.09. – 31.10.
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