Förderaufruf 1:
Flexibilisierung der Biogaserzeugung
Der Aufruf konzentriert sich auf Forschungen und Entwicklungen zur flexiblen Produktion von Biogas.
Fachspezifische Förderthemen kurz zusammengefasst:
- Nutzbarkeit verschiedener Substrate für Flexibilisierung
- Weiterentwicklung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Flexibilisierung von Biogasprozessen
- Entwicklung/Weiterentwicklung der Anlagen- bzw. Verfahrenstechnik zur Flexibilisierung
- Ökonomische und ökologische Untersuchungen zur Bewertung der Zukunftsperspektiven der Flexibilisierung der Biogaserzeugung
- Wissenschaftliche Begleitung bzw. systematische Auswertung von Reallaboren/ Quartieren mit Flexibilisierung der Biogaserzeugung
Frist zur Abgabe von Projektskizzen: 31.01.2019
Nicht förderfähig sind Vorhaben zur Biogasspeicherung bzw. flexiblen Nutzung von Biogas
Förderaufruf 2:
Nachhaltige Aufbereitung und Verwertung von Gärrückständen
Der Aufruf konzentriert sich auf pflanzenbauliche und technische Maßnahmen sowie auf alternative Verwertungs- und Vermarktungswege.
Fachspezifische Förderthemen kurz zusammengefasst:
- Nährstoffmanagement
- Ausbringung
- Aufbereitung und Verwertung
- Gesellschaftliche Anforderungen
Frist zur Abgabe von Projektskizzen: 18.12.2018
Nicht förderfähig sind direkte Investitionen in Biogas-/Gärrestaufbereitungsanlagen.
Für beide Aufrufe gilt
- ein 2-stufiges Antragsverfahren (1=Projektskizze, 2=Förderantrag)
- Die maximale Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Forschungskategorie, dem Unternehmens- sowie dem Vorhabencharakter. Sie liegt zwischen 25% und 100%. Es gelten die Bestimmungen der AGVO (Allgemeine-Gruppenfreistellungs-Verordnung).
Nutzen Sie auch den direkten Link zum BMEL-Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Förderanträgen
Wir unterstützen Sie gerne! Alles zu Umfang und Art unserer Fördermittelberatung erfahren Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um Fördermittel und Anträge: Marion Evers
marion.evers(at)sterr-koelln.com