Betreiber von Biomasseanlagen, die vor Mai 2016 den Antrag auf Netzanschluss gestellt haben, können in Frankreich länger die Chance auf garantierte Einspeisevergütung wahren. Die Verordnung Nr. 2017-1650 verlängert die Inbetriebnahmefrist für Anlagen mit weniger als 12 MW von 3 auf 5 Jahre.
Daneben erleichtert die Verordnung für alle EE-Anlagen - nicht nur für Biomasse - Verzögerungen wegen Netzanschlussarbeiten oder Klageverfahren auf die Inbetriebnahmefrist anzurechnen. Die Inbetriebnahmefrist verlängert sich nun bei derartigen Verzögerungen entsprechend.