Hintergrundpapier:
Rechtliche Anforderungen an ein Gütesiegel oder
Prüfzeichen für die Planung von Windenergieanlagen
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Die Windenergie wird nach wie vor von großen Teilen der Bevölkerung unterstützt - und doch gerade da, wo Projekte entstehen, teilweise auch kritisch wahrgenommen. Die Kritik gilt vor allem der mangelnden Einbindung der Bevölkerung vor Ort, den zu erwartetenden Emissionen und den Folgen für den Naturschutz.
Gütesiegel als Lösung?
Zu den Vorschlägen, wie man der Kritik begegnen bzw. sie minimieren kann, gehört die Einführung von Gütesiegeln: Ein Gütesiegel macht für alle betroffenen Akteure schnell sichtbar, ob bei der Verwirklichung eines Projekts besondere Maßnahmen umgesetzt werden. Im Sinne eines besseren Natur- und Artenschutzes wird zudem eine Zertifizierung von naturschutzfachlichen Gutachtern oder aber deren behördliche Auswahl gefordert.
Rechtliche Grenzen
Allerdings gelten sowohl für die Erstellung von Gütesiegeln als auch für die Zertifizierung oder behördliche Auswahl von naturschutzfachlichen Gutachtern rechtliche Grenzen. Beides kann in die Berufsausübungsfreiheit der Betroffenen eingreifen. Bei einer vorschnellen Vergabe von Gütesiegeln besteht außerdem die Gefahr, dass »falsche Versprechungen« gemacht werden.
Ziel des Hintergrundpapiers
Mit diesem Papier will die Fachagentur Windenergie an Land die rechtlichen Grundlagen, die bei der Erarbeitung und Vergabe sowie beim Management eines Gütesiegels zu beachten sind, aufzeigen (Teil I). Darüber hinaus will sie einen Beitrag zu der Diskussion leisten, inwieweit es rechtlich zulässig ist, dass Gutachter von Genehmigungsbehörden vorgegeben oder empfohlen werden (Teil II). Ohne die inhaltliche Ausgestaltung vorzugeben, soll das Papier allein im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen als eine erste Orientierung und Hilfestellung bei der Erarbeitung von Gütesiegeln oder der Zertifizierung von Gutachtern dienen.
Die Autoren
Dr. Sebastian Helmes (Sterr-Kölln & Partner mbB, Berlin) Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski und Dr. Mirko Sauer (EWeRK – Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e. V. an der Humboldt-Universität zu Berlin)