Deutsche und französische Unternehmen, die gemeinsam Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotential entwickeln, können mit bis zu 55% der Projektkosten gefördert werden
Unternehmenszuschüsse für deutsch-französische F&E-Projekte
Antragstellung bis zum 31.01.2017
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
- maximaler Fördersatz für kleine Unternehmen
- keinerlei Einschränkungen auf spezifische Branchen oder Technologiefelder
- förderfähige Kosten: Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
- Projektlaufzeit maximal 3 Jahre
- Antragstellung für deutsche Partner: ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
- Antragstellung für französische Partner über Bpifrance
Wir unterstützen Sie gerne!
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Warum jetzt bewerben?
- Hard-Facts: bis zu 10% höherer ZIM-Zuschuss im Vergleich zu Einzelprojekten
- Soft-Facts: Die deutsch-französische Ausschreibung des Förderprogramms stellt sicher, dass in beiden Ländern spezifische Fördergelder zur Verfügung stehen.
- Planungssicherheit: bis Mitte Februar 2017 wird über die Förderfähigkeit Ihres gemeinsamen Projektes entschieden, bis Mitte Mai 2017 steht die finale Entscheidung.
Ihre Ansprechpartnerin: Marion Evers
marion.evers(at)sterr-koelln.com