Dauerhafte Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Biogasanlagen in Frankreich
Das Jahressteuergesetz 2015 in Frankreich sah eine auf sieben Jahre befristete Freistellung der Besteuerung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen vor. Seit 2016 gilt die Steuerbefreiung dauerhaft. Dies hat die französische Finanzverwaltung mit Verwaltungsschreiben vom 6. Januar 2016 klargestellt.
Für eine beispielhafte landwirtschaftliche Biogasanlage mit Trocknerlösung und einer Nennleistung von rund 200 Kilowatt elektrischer Leistung ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Steuerentlastung von etwa 15.000 Euro.
Für die dauerhafte Freistellung von den französischen lokalen Steuern (Taxe Foncière, CFE- und CVAE) genügt es im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse, wenn Landwirte mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50 Prozent an der Biogasbetreibergesellschaft beteiligt sind und die Substrate zu mindestens 50 Prozent landwirtschaftlichen Ursprungs sind.