Antragsberechtigt sind neben Unternehmen mit einer Fahrzeugflotte (z.B. Taxiunternehmen) auch Kommunen und Landkreise in Baden Württemberg, sofern sie ihren Standort im Luftreinhalteplangebiet haben.
Was wird gefördert?
Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid Antrieb bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von 60.000 Euro.
Wie wird gefördert?
Der BW-e-Gutschein wird als Festbetrag in Form eines Zuschusses für gewerbliche und kommunale E-Flotten gewährt. Für jedes Fahrzeug ist jeweils ein eigener, allerdings unkomplizierter Antrag auszufüllen. Pro Antragsteller dürfen BW-e-Gutscheine für max. 20 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit beantragt werden. Im Förderantrag sind Beschaffung und Zulassung der entsprechenden Fahrzeuge nachzuweisen.
Fördersummen
Batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV):
6.000 Euro bei gekauften und 2.000 Euro p. a. (max. 3 Jahre) bei geleasten Fahrzeugen
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge:
1.500 Euro bei gekauften und 500 Euro p. a. (max. 3 Jahre) bei geleasten Fahrzeugen
Auszahlung
Sobald der Zuwendungsbescheid wirksam ist, erfolgt eine Auszahlung des Zuschusses auf das im Antrag angegebene Konto. Ein separater Auszahlungsantrag muss nicht gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerin: Marion Evers
marion.evers(at)sterr-koelln.com