Frankreich: Misserfolg der dritten PPE2-Ausschreibungsrunde für Onshore-Windparks
Die CRE (Commission de Régularion de l’Energie) führt kurzfristig eine Nachhol-Ausschreibungsrunde durch
Das Ergebnis der zwischen dem 12. und 23. Dezember 2022 durchgeführten 3. PPE2-Ausschreibungsrunde für Onshore-Windparks war ein deutlicher Misserfolg für die Bemühungen um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frankreich.
Bei 60 teilnehmenden Anlagen mit einer Leistung von zusammen 944,2 MW (ausgeschrieben waren 925 MW):
- haben nur vier Anlagen mit einer Leistung von zusammen 57,2 MW einen Zuschlag erhalten (also nur etwas mehr als 6 % der ausgeschriebenen Leistung);
- betrug der von den bezuschlagten Anlagen im Durchschnitt angebotene Referenztarif
76,4 €/MWh.
Nach Mitteilung der CRE [1] ist dieses schlechte Ergebnis damit zu erklären, dass rund zwei Drittel der Bieter mit ihren Angebotsunterlagen eine Garantie (“Ausschreibungsgarantie”) übermittelt hatten, die nicht mehr den Anforderungen des für diese Ausschreibungsrunde geltenden Lastenhefts entsprachen. Diese Anforderungen waren von der CRE gegenüber den davor durchgeführten Ausschreibungsrunden geändert worden, ohne dass jedoch die Bieter im Vorfeld darauf in irgendeiner Weise hingewiesen worden waren. Dabei wurden die Garantien bei Prüfung der Gebote wohl deshalb als nicht ausreichend erachtet, weil sie nicht für die im Lastenheft vorgeschriebene Dauer ausgestellt waren.
Um dieser ausgesprochen unbefriedigenden Situation abzuhelfen, hat das französische Umweltministerium nun beschlossen, kurzfristig eine Nachhol-Ausschreibungsrunde durchzuführen.
Der als Anhang dem korrigierten Lastenheft beigefügte Mustertext der Ausschreibungsgarantie ist entsprechend ergänzt und präzisiert worden, um Irrtümer der Bieter bei der Ausfüllung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Garantie tatsächlich den vom Lastenheft vorgeschriebenen Zeitraum abdeckt (vgl. Anhang 2 des korrigierten Lastenhefts [2]).
Die Höhe der zu stellenden Ausschreibungsgarantie beträgt wie zuvor 30.000 €/MW; sie muss für den Zeitraum ausgestellt sein, der drei Monate nach dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Gebote beginnt und sechs Monate nach Fertigstellung der Anlage endet. Falls der Bieter die von Ziff. 5.1 des korrigierten Lastenhefts eingeräumte Option nutzt und stattdessen eine sich regelmässig verlängernde Ausschreibungsgarantie stellt, muss diese mindestens für einen Zeitraum von 42 Monaten ab dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Gebote gültig sein.
Die Eckdaten dieser Nachhol-Ausschreibungsrunde sind folgende:
- Gebote können zwischen dem 2. und dem 12. Mai 2023 eingereicht werden;
- die ausgeschriebene Gesamtleistung beläuft sich wiederum au 925 MW.
Interessierte Anlagenbetreiber sollten sich folgende Termine vormerken:
- 24. April 2023: von der CRE als Webinar angebotener Informationsaustausch
- 18. bis 29. September 2023: Durchführung der 5. PPE2-Ausschreibungsrunde für Onshore-Windparks (auch hier wieder für eine Gesamtleistung von 925 MW).
Für Fragen stehen Ihnen gerne unsere Experten zur Verfügung:
Quellenangaben:
[1] Beschluss Nr. 2023-43 vom 2. Februar 2023: https://www.cre.fr/Documents/Deliberations/Decision/instruction-des-dossiers-de-candidature-a-la-troisieme-periode-de-l-appel-d-offres-portant-sur-la-realisation-et-l-exploitation-d-installations-de6
[2] Das Lastenheft ist hier verfügbar : https://www.cre.fr/Documents/Appels-d-offres/appel-d-offres-portant-sur-la-realisation-et-l-exploitation-d-installations-de-production-d-electricite-a-partir-de-l-energie-mecanique-du-vent-imp