Urteil des französischen Staatsrats (Conseil d’Etat): Viel Lärm um (fast) nichts
Mit Urteil vom 8. März 2024 hat der Conseil d’Etat, das höchste französische Verwaltungsgericht, eine im Dezember 2021 durchgeführte Änderung des Erlasses aufgehoben, der u.a. die für Windparks maßgeblichen Schallregelungen enthält; die Aufhebung war von mehreren Vereinen von Windkraftgegnern beantragt worden. Grund für die Aufhebung des Erlasses sind Fehler im Erlassverfahren.
In der Berichterstattung zu diesem Urteil sind dessen Konsequenzen jedoch zum Teil grotesk übertrieben worden.
So ist durch die Aufhebung keineswegs ein rechtliches Vakuum entstanden; vielmehr gelten bis zum Inkrafttreten eines zukünftigen Änderungserlasses wieder die bisherigen (alten) Regelungen des Erlasses vom 26. August 2011 in der bis zum Änderungserlass geltenden Fassung.
Laufende Genehmigungsverfahren werden daher weiterbearbeitet, und die Bestandskraft der bereits auf der Basis der nun aufgehobenen Neuregelung erteilten Genehmigungen wird nicht in Frage gestellt.
Auch die bis zur Änderung geltende Fassung des Erlasses vom 26. August 2011 enthielt durchaus konkrete und relativ detaillierte Regelungen zum Schallschutz. Die in den Medien von Windkraftgegnern lancierte Darstellung, durch das Urteil des Conseil d’Etat seien jegliche Schallschutzregeln weggefallen mit der Folge, dass bis auf weiteres keine Genehmigungen für Windparks mehr erteilt werden dürften, ist daher schlicht falsch; für Verunsicherung oder gar Panik besteht absolut kein Anlass.
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