Steuerberatung
Das Steuer- und Abgabenrecht ist umfassend, viele Details sowie zahlreiche Neuerungen sind kontinuierlich zu beachten. Dafür ist ein umfangreiches Know-how erforderlich. Wir beraten Sie gerne zu allen Steuerfragen und planen mit Ihnen gemeinsam die Zukunft Ihrer Unternehmen.
Klassische Beratungsfelder
Damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, bieten wir aus einer Hand das gesamte Spektrum an Dienstleistungen, die Sie auf dem Feld der Steuerberatung erwarten können.
Zu unseren Mandant:innen gehören insbesondere Unternehmen, die Energieerzeugung und -verteilung zum Geschäftsgegenstand haben, nachhaltige Energieprojekte planen oder Dienstleistungen rund um Erneuerbare Energien anbieten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Unternehmen mit kommunaler Eignerstruktur.
Unsere Leistungen
- Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Digitale Finanzbuchführung
- Erstellung und Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen
- Übermittlung von Daten und Meldungen an Sozialversicherungsträger
- Erstellung von Anträgen, z. B. auf Lohnfortzahlung, Mutterschaftsgeld
- Erstellung der Abschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht für Unternehmen verschiedener Rechtsformen
- Offenlegung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger
- Körperschaftsteuererklärungen
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen
- Einkommensteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Prüfung der Steuerbescheide
- Führen von Rechtsbehelfsverfahren
- Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen und
- Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung
Gestaltungsberatung
Unser Rechtssystem lässt vielfältige Möglichkeiten zu, wie Sie Ihre Rechtsverhältnisse und Verträge regeln. Hierbei ist die Prüfung möglicher Steuerfolgen zwingende Voraussetzung für den Erfolg. Daher ist es unsere Aufgabe als Berater:innen, im Vorhinein sämtliche steuerlichen Folgen zu erkennen und darauf hinzuweisen. Mit unserer Expertise im Steuerrecht und den angrenzenden Gebieten des Zivil-, Öffentlichen- und Wirtschaftsrechts sind wir außerdem in der Lage, kreative und maßgeschneiderte Konzepte für Ihr konkretes Vorhaben zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen.
Unsere Leistungen
- Umwandlung von Unternehmen
- Einbringung und Ausgliederung von Betrieben oder Teilbetrieben
- Vermeidung eines Verlustuntergangs im Unternehmen
- Übertragung von Wirtschaftsgütern des Unternehmens
- Vermeidung von steuerlichen Risiken bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern an das eigene Unternehmen (beispielsweise im Fall der Betriebsaufspaltung)
- Eintritt, Austritt und Wechsel von Gesellschafter:innen
- Strukturveränderung oder sonstige steuerliche Maßnahmen zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs
- Beratung bei Unternehmensgründung zur Rechtsformwahl aus steuerlichen Aspekten
- Gestaltung nichtgewerblicher Beteiligungsmodelle, beispielsweise als (typisch) stille Gesellschaft
- Beratung und Gestaltung bei der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die im Privatvermögen gehalten werden
- Vermeidung eines Verlustuntergangs im Unternehmen
- Tax-Due Diligence
- Unternehmensfinanzierung, insbesondere Gesellschafterfremdfinanzierung
- Körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche oder umsatzsteuerliche Organschaft
- Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen nach steuerrechtlichen Vorgaben
- Steuerrechtssichere Formulierung von Verträgen, z.B. bei der Formulierung von Darlehensverträgen, Mietverträgen, Anstellungsverträgen etc. zwischen Angehörigen oder zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen
- Beratung und Gestaltung bei der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen
- Umsatzsteuerberatung
- Verlustnutzung und Vermeidung eines Verlustuntergangs im Unternehmen
- Besteuerung der öffentlichen Hand
- Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
- Umsatzsteuergestaltung
- Optimierung des Vorsteuerabzugs
Energie- und Stromsteuer
Ein relevanter Kostenfaktor für energieintensive Vorhaben oder Industriestandorte sind Strom- und/oder Energiesteuern. Der Gesetzgeber sieht bei der Energieversorgung jedoch zahlreiche steuerliche Entlastungs- und Befreiungsmöglichkeiten zugunsten der Steuerpflichtigen vor. Die betreffenden Regelungen sind allerdings äußerst kompliziert ausgestaltet und die Voraussetzungen im Einzelnen konkretisierungsbedürftig. In der Folge lassen viele Betroffene jährlich erhebliche Einsparpotentiale ungenutzt. Wir beraten Sie bei der Identifikation und Realisierung dieser Potenziale.
Unsere Leistungen
- Ermittlung möglicher strom- und energiesteuerpflichtiger Sachverhalte
- Analyse der Entlastungsmöglichkeiten gemäß den konkreten Verbräuchen, Prozessen und Verfahren (Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Steuervergütung/-erlass/-erstattung)
- Aufzeigen von Einsparmöglichkeiten in der Strom- und Energiesteuer durch gestalterische Maßnahmen wie Umstrukturierungen
- Erkennen risikobehafteter Sachverhalte mit Bezug zur Strom- und Energiesteuer
- Unterstützung bei der Kommunikation mit der prüfenden Person des Hauptzollamtes
- Abwehr von Nachzahlungen
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Zollverwaltung