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Ausgebreitete Unterlagen mit Präsentation von Finanzdiagrammen auf Laptop

Wirtschaftsprüfung

Als Spezialist:innen mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung und klarem Fokus auf erneuerbare Energien bieten wir auch Sonderprüfungen mit Branchenbezug. Sie profitieren dabei von unseren vernetzten Strukturen und dem Zusammenspiel aller Kompetenzen direkt in unserem Hause. Dieses gebündelte Know-how ermöglicht einen ganzheitlichen Ansatz. So gelten in vielen Bereichen der Energiewirtschaft besondere Regularien, die bspw. bei der Einbindung von Fördermitteln oder Ausnahmeregelungen die Bestätigung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers erfordern. 

Referenzertragsprüfungen Windparks

Sonderprüfungen aus gesetzlichen Förderungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen eine nachhaltige Entwicklung der energieerzeugenden Infrastruktur ermöglichen. Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Förderungen von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien regelt und unter bestimmte Voraussetzungen gestellt. Die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung bedarf einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers.

Unsere Leistungen

Fünf Jahre nach der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen, die am Ausschreibungsverfahren teilgenommen haben, ist ein Nachweis über die Energieproduktion und Standortgüte gegenüber dem Netzbetreiber erforderlich. Im Rahmen des sogenannten zweistufigen Referenzertragsverfahrens bestätigt der Wirtschaftsprüfer die Stromproduktion der ersten fünf Betriebsjahre gegenüber einer Referenzanlage und berechnet die Dauer der Fortzahlung der erhöhten Anfangsvergütung, bis zu maximal 15 Folgejahren.

Wir prüfen die uns von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und erstellen die notwendigen Dokumente, die Sie an den jeweiligen Netzbetreiber weiterleiten, um die erhöhte Anfangsvergütung für bis zu 15 Folgejahre weiterhin zu erhalten.

Das zweistufige Referenzertragsverfahren sieht für Windenergieanlagen, die unter dem EEG 2012, EEG 2014 oder der Ausnahmeregelung des EEG 2017 in Betrieb gegangen sind, eine Überprüfung der Standortgüte zwischen dem zehnten und dem vorletzten Betriebsjahr unter EEG-Vergütung vor. Die Überprüfung des ZZA der Standortgüte korrigiert bei Abweichungen von mehr als 2% zur Erstprüfung die Laufzeit der Weiterzahlung der erhöhten Anfangsvergütung.

Wir prüfen die uns von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und erstellen die notwendigen Dokumente, die Sie an den jeweiligen Netzbetreiber weiterleiten.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die Erreichung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Für die Inanspruchnahme der Förderung bedarf es eines geprüften Nachweises. Wir übernehmen die Antragstellung zur Förderung von KWK-Anlagen und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden.

Unternehmensbewertungen Analysen

Unternehmensbewertungen

Das dynamische Umfeld der Energiewirtschaft erfordert häufig neue Allianzen und führt zu Unternehmenstransaktionen. In solchen Prozessen sind valide Unternehmensbewertungen essenzielle Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen. Neben den Leistungen klassischer Unternehmensberatung kann ein IDW S 1 Gutachten und der Einbettung in den Branchenkontext wertvolle Validität in die Unternehmens­bewertung tragen. 

Im Rahmen von interdisziplinären Due Diligence-Prüfungen nutzen wir etablierte Verfahren (DCF-Verfahren, Ertragswertverfahren oder marktorientiertes Verfahren), um eine hohe Aussagekraft zu erzielen.

Unsere Leistungen

  • Planungsplausibilisierung
  • Projektbewertung
  • Unternehmensbewertung