Wirtschaftsprüfung
Als Spezialist:innen mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung und klarem Fokus auf erneuerbare Energien bieten wir auch Sonderprüfungen mit Branchenbezug. Sie profitieren dabei von unseren vernetzten Strukturen und dem Zusammenspiel aller Kompetenzen direkt in unserem Hause. Dieses gebündelte Know-how ermöglicht einen ganzheitlichen Ansatz. So gelten in vielen Bereichen der Energiewirtschaft besondere Regularien, die bspw. bei der Einbindung von Fördermitteln oder Ausnahmeregelungen die Bestätigung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers erfordern.
Überprüfung der Standortgüte von Windenergieanlagen gemäß zweistufigen Referenzertragsverfahren
Fünf bzw. zehn Jahre nach Inbetriebnahme von Windenergieanlagen, die unter dem EEG 2012, EEG 2014 oder der Ausnahmeregelung des EEG 2017 in Betrieb genommen wurden und damit eine gesetzliche Vergütung gemäß § 46 EEG 2017 erhalten, ist ein Nachweis über die Energieproduktion und Standortgüte gegenüber dem Netzbetreiber erforderlich. Im Rahmen des zweistufigen Referenzertragsverfahrens bestätigt ein Wirtschaftsprüfer die Stromproduktion der ersten 5 bzw. 10 Betriebsjahre. Dieser entscheidet über die Dauer der Fortzahlung der erhöhten Anfangsvergütung.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Ertragstestaten und Anlagenzertifikaten gemäß §46 EEG 2017 zur Vorlage beim Netzbetreibenden
- Berechnung / Überprüfung des zusätzlichen Zeitraumes der erhöhten Anfangsvergütung
- Prüfung der eingereichten Unterlagen der Auftraggebenden
Sonderprüfungen nach dem KWKG
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die Investition in Wärmenetze, die mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen betrieben werden, mit einem Zuschlag von bis zu 40% der ansatzfähigen Investitionskosten. Für die Inanspruchnahme der Investitionsförderung müssen die Wärme- bzw. Kältenetzbetreiber einen Prüfvermerk über die Angaben zu Trassenlänge, den Leitungsdurchmessern und den Investitionskosten sowie das Berechnungsschema vorlegen. Wir übernehmen die Prüfung der Förderungsvoraussetzungen und erstellen für Sie den für den Antrag auf Zulassung des Neu- oder Ausbaus eines Wärme- bzw. Kältenetzes notwendigen Prüfvermerk über die Angaben gem. § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG.
Unsere Leistungen
- Prüfung der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen
- Erstellung der notwendigen Dokumente, die Sie an den jeweiligen Netzbetreiber weiterleiten
Unternehmensbewertungen
Das dynamische Umfeld der Energiewirtschaft erfordert häufig neue Allianzen und führt zu Unternehmenstransaktionen. In solchen Prozessen sind valide Unternehmensbewertungen essenzielle Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen. Neben den Leistungen klassischer Unternehmensberatung kann ein IDW S 1 Gutachten und der Einbettung in den Branchenkontext wertvolle Validität in die Unternehmensbewertung tragen.
Im Rahmen von interdisziplinären Due Diligence-Prüfungen nutzen wir etablierte Verfahren (DCF-Verfahren, Ertragswertverfahren oder marktorientiertes Verfahren), um eine hohe Aussagekraft zu erzielen.
Unsere Leistungen
- Planungsplausibilisierung
- Projektbewertung
- Unternehmensbewertung