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Rechtsberatung

Im Rahmen unserer Fokussierung auf den Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz beraten wir in sämtlichen damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Dabei können wir auf Erfahrung aus mehr als 25 Jahren Beratung zurückgreifen. Mit unserem pragmatischen Lösungsansatz ermöglichen wir Projektentwickler:innen, Investor:innen, Stadtwerken und Kommunen, auftretende Probleme zu bewältigen und ihre Projekte und Vorhaben rechtssicher umzusetzen. Zu unserer Tätigkeit gehört es auch, die Interessen unserer Mandant:innen gerichtlich durchzusetzen, wenn sich keine gütliche Einigung erzielen lässt.

Dr. Katharina Schober von Sterr-Kölln & Partner

Öffentliches Recht in Deutschland

Das öffentliche Recht ist bei Erneuerbaren Energien-Projekten von zentraler Bedeutung: In oft jahrelangen Genehmigungsverfahren geht es um komplexe Fragen u.a. des Naturschutzes und des Planungsrechts. Auch nach Erhalt der Genehmigung sind Ausgleichsmaßnahmen oder Anlagenänderungen mit der Behörde abzustimmen. Hier unterstützen wir Sie im Umgang mit den Behörden und bspw. bei der Erstellung der Artenschutzgutachten, um das Verfahren zügig und erfolgreich betreiben zu können. Für Kommunen ist die Steuerung von Projekten der Energiewende auf ihrem Gemeindegebiet, die Förderung klimafreundlichen Bauens und nachhaltiger Mobilität von hoher Relevanz. Wir kennen die Bedürfnisse der Kommunen und bringen diese mit den Möglichkeiten, die das Planungs-, Kommunal-, Vergabe- und Beihilfenrecht bieten, in Einklang.

Unsere Leistungen

  • Begleitung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren insbesondere für die Errichtung und den Betrieb von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen
  • Beratung bei Vorbescheids- und Änderungsverfahren sowie nachträglichen Anordnungen
  • Unterstützung bei der Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, weiteren Fachbehörden und der Gemeinde
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

  • Klärung des Auftrags für die Umweltgutachter:innen und Begleitung der faunistischen Erhebungen
  • Prüfung der Umweltgutachten (Artenschutzrecht, FFH, UVP, Landschaftspflegerischer Begleitplan) und Entwicklung abgestimmter, tragfähiger Lösungen für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
  • Beratung zu Fragestellungen des Immissionsschutz-, Wasser- und Waldrechts 
  • Prüfung von Landschaftsbildanalysen, Erarbeitung von Befreiungsanträgen von Landschaftsschutzgebietsverordnungen und Unterstützung bei der Zonierung von Landschaftsschutzgebieten
  • Unterstützung bei Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde, Teilnahme am Scoping- und Erörterungstermin sowie gerichtliche Vertretung in Klageverfahren

  • Begleitung der Aufstellung und Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen insbesondere für Wind-, Wärme- und Photovoltaikprojekte und für klimafreundliche Gebiete
  • Erarbeitung städtebaulicher Verträge
  • Begleitung von Regionalplanänderungen und Zielabweichungsverfahren
  • Beratung zu bauordnungsrechtlichen Fragen

  • Beratung zur Errichtung, Entwicklung und dem Betrieb kommunaler Unternehmen
  • Begleitung interkommunaler Zusammenschlüsse und Vereinbarungen 
  • Beratung zur Errichtung und zum Betrieb öffentlicher Einrichtungen (u.a. Wahl bzw. Wechsel der Organisationsform, Entgelte oder Gebühren, Anschluss- und Benutzungszwang, Privatisierung) insbesondere im Bereich der Wärme- und Wasserversorgung, mögliche Absicherung durch Anschluss- und Benutzungszwang, bauplanungsrechtliche Festsetzungen, Fördermöglichkeiten, Beratung beim Bau und Betrieb; Begleitung eines etwaigen Vergabeverfahrens; Beantwortung laufender Fragen zu Pacht- und Wärmelieferungsverträgen
  • Entwurf von Satzungen, Sitzungsvorlagen und Verträgen

  • Prüfung von Ausschreibungspflichten
  • Erarbeitung verfahrensrechtlicher Konzepte
  • Durchführung von Vergabeverfahren einschließlich Bieterfragen- und Rügemanagement und Vertretung in Nachprüfungsverfahren
  • Gestaltung von ausschreibungsfreien „Inhouse“-Konstellationen, kommunaler Zusammenarbeit und funktionale Aufgabenübertragung
  • Darstellung förderrechtlicher Möglichkeiten
  • Unterstützung von Kommunen und der Geschäftsführung kommunaler Unternehmen, Verstöße gegen das Beihilferecht zu erkennen und sowohl Rückforderungs- als auch persönlichen Haftungsrisiken vorzubeugen
  • Erstellung von Betrauungsakten
Hammer vor französischer Flagge

Öffentliches Recht in Frankreich

Bei Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien spielen Fragen des Öffentlichen Rechts eine zentrale Rolle; die Verfahren, die zum Erhalt der für die Umsetzung der Projekte erforderlichen Genehmigungen zu durchlaufen sind, sind häufig komplex und langwierig. Wir begleiten unsere Mandant:innen bei diesen überaus technischen Fragestellungen in jedem Stadium der Entwicklung von EE-Projekten, gegebenenfalls auch bei Projektänderungen, und zwar bis zur Errichtung und dem Betrieb der Anlage.

Wir unterstützen auch alle im Bereich der Erneuerbaren Energien tätigen Unternehmen bei der Auseinandersetzung mit Fragen des Bauplanungs- und des Kommunalrechts. Des Weiteren vertreten wir Projektentwickler:innen im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Verfahren aufgrund der Nichterteilung oder Drittanfechtung von Genehmigungen.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Prozessvertretung vor den Verwaltungsgerichten sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite

  • Gutachtliche Prüfung der umweltrechtlichen Aspekte von EE-Projekten
  • Rechtliche Beratung und Begleitung bei der Einreichung von Genehmigungsanträgen sowie über die gesamte Lebensdauer einer EE-Anlage (Vertretung gegenüber Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Begleitung von Änderungen von EE-Projekten)

  • Prüfung der Durchführbarkeit von Projekten anhand der Bebauungs- und Flächennutzungspläne
Gerichtshammer auf Solaranlage

Recht der Erneuerbaren Energien

Bei der Umsetzung von Projekten der Erneuerbaren Energien spielen energierechtliche Fragestellungen eine große Rolle. Das Energiewirtschaftsrecht selbst ist durch eine hohe Regelungsdichte und einer Vielzahl von Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Förder-, Steuer- und dem Europarecht, geprägt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unseres grundlegenden technischen Verständnisses können wir für unsere Mandant:innen diese Komplexität auflösen und sowohl pragmatische als auch wirtschaftliche Lösungen finden. 

Unsere Leistungen

  • Begleitung der Teilnahme am Zuschlagsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Entwicklung von Konzepten für Vorhaben mit Energiebezug

  • Netzanschlussverträge
  • Vertragliche Ausgestaltung von gemeinsam genutzten Netzverknüpfungspunkten 
  • Strom- und Gaslieferverträge, einschließlich PPAs für EE-Strom
  • Ausgestaltung von Mieterstrommodellen
  • Vertragliche Umsetzung von Eigenversorgungsmodellen sowie solcher mit Direktlieferungen, einschließlich zugrundeliegender Messkonzepte

  • Prüfung und Gestaltung von Möglichkeiten der Steuerbefreiung und Steuerentlastung
  • Unterstützung bei der Außenprüfung, Rechtbehelfsverfahren und Klageverfahren
  • Unterstützung bei der Abwehr von Nachzahlungen
Handschlag nach Transaktionsberatung

Transaktionsberatung

Als Experten im Bereich der Erneuerbaren Energien haben wir Transaktionen von Projekten von mehr als 6 Mrd. Euro begleitet, vornehmlich im Bereich der Windenergie. Diese langjährige Erfahrung und unsere fundierte rechtliche Expertise ermöglicht uns eine effiziente und zutreffende Einschätzung aller rechtlichen Risiken und eine rechtssichere, pragmatische Gestaltung der Transaktion - sowohl auf Verkäufer:innen- als auch auf Investor:innenseite. Auch die Übernahme von kleineren und mittleren Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien durch Mitbewerber:innen wird von uns begleitet. 

Projektbesprechung mit verschiedenen Parteien

Gesellschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung

Die Umsetzung von Projekten der Erneuerbaren Energien erfordert vermehrt die Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter - sei es beispielsweise von Betreiber:innen benachbarter Projekte, von Projektentwickler:innen mit Kommunen oder Stadtwerken, von Grundstückseigentümer:innen mit Projektentwickler:innen oder von Investor:innen mit Projektentwickler:innen. Wir kennen die Bedürfnisse der verschiedenen Beteiligten und bringen ihre Interessen in ein ausgewogenes Verhältnis. Gerade bei Kooperationen unter Einbezug von Kommunen können wir hier eine "Übersetzungsfunktion" übernehmen. Die erzielte Einigung überführen wir in eine sachgerechte vertragliche Ausgestaltung, bei der wir alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen erarbeiten und begleiten.

Unsere Leistungen

  • Kooperationsverträge
  • Joint-Venture Vereinbarungen
  • Durchführung umwandlungsrechtlicher Maßnahmen
  • Gründung von (Infrastruktur-)Gesellschaften
  • Satzungsgestaltungen
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierungen innerhalb der Transaktionsberatung
Sicherung von Grundstücken

Zivilvertrags- und Grundstücksrecht

Für die Projektrealisierung ist die Grundstückssicherung ein zentraler Bestandteil. Hier besteht ein hoher Konkurrenzdruck, denn die geeigneten Flächen sind rar. Für Projektentwickler:innen ist es daher von zentraler Bedeutung, möglichst effektiv und rechtssicher Flächen sichern zu können. Dies gelingt, wenn der Grundstücksnutzungsvertrag einerseits leicht verständlich ist und andererseits später den Anforderungen von finanzierenden Banken oder Investor:innen genügt. Mit unseren Musterverträgen und unserer Erfahrung helfen wir, diesen Spagat gut zu meistern. Daneben erstellen und verhandeln wir sämtliche erforderlichen Projektverträge. Und das nicht nur für Wind- und PV-Projekte, sondern auch für Wasserstoff- und Wärme-Projekte. 

Unsere Leistungen

  • Projektentwicklungsverträge
  • Generalunternehmerverträge
  • Anlagenliefer- und Wartungsverträge
  • Betriebsführungsverträge
  • Direktvermarktungs- und Netzanschlussverträge
  • Wärmeliefer- und -bezugsverträge
  • Verträge zur Beschaffung und zum Absatz von Wasserstoff
  • Direktlieferverträge und PPAs

  • Erstellung von Musterverträgen 
  • Erstellung individueller Grundstücksnutzungsverträge mit besonderen Akteur:innen oder in besonderen Konstellationen
  • Verhandlung von Grundstücksnutzungsverträgen für Grundstückseigentümer:innen
  • Gestaltung dinglicher Sicherungskonzepte  
  • Gestaltung von Konzepten zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur