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Artenschutz und Vermeidungsmaßnahmen - glückliches Steinkauzküken

Controlling Artenschutzgutachten

Erhöhung der Investitionssicherheit durch Qualitätsmanagement bei der Artenschutzprüfung

Der Genehmigungsfähigkeit von Windparks stehen nur selten artenschutzrechtliche Belange entgegen. Dennoch ist die Artenschutzprüfung einer der Hauptrisikofaktoren bei der Entwicklung von Windenergieprojekten. Eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt weiterhin, Behörden und Gerichte legen die Vorschriften uneinheitlich aus. Die Einhaltung des Artenschutzrechts wird gerade von Umweltverbänden gerichtlich verstärkt überprüft. Wir begleiten die faunistischen Erfassungen und die Artenschutzprüfung für Windenergievorhaben aus juristischer Perspektive.

Auf Wunsch bieten wir auch eine zoologische Begleitung an. In jahrelanger Erfahrung haben wir ein Konzept entwickelt, das Vorhabenträger:innen eine Qualitätssicherung und ein umfassendes Risikomanagement ermöglicht.

Mit unserer fachlichen Begleitung ist für Ihr Vorhaben ein wichtiger Schritt getan, damit die Erfassungsergebnisse und die Artenschutzprüfung den Anforderungen des Genehmigungsverfahrens genügen und einer möglichen gerichtlichen Kontrolle standhalten.

Ihre Ansprechpartnerin

Portraitfoto von Katharina Schober

Dr. Katharina Schober

Rechtsanwältin

Tel. +49 761 49054-0

Standort: Freiburg

Sprachen:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Vereinigtes Königreich
Portraitfoto Stefan Bachmaier Ostwind

„Die Erfahrung mit Klagen von Naturschutzverbänden und die intensive Prüfung der Artenschutzgutachten durch die Gerichte hat uns gezeigt, dass wir hier auf hohe Qualitätsstandards setzen müssen. Neben den richtigen Gutachterbüros braucht es dafür ein effektives Controlling. Aufgrund der hohen Komplexität und Dynamik setzen wir auf das Fachwissen von Frau Dr. Schober und Herrn Henning. Mir als Geschäftsführer gibt das die notwendige Entscheidungs- und Investitionssicherheit.“

Stefan Bachmaier, Geschäftsführer
OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH

Unsere Leistungen

  • Juristische und – auf Wunsch – zoologische Begleitung der gesamten faunistischen Erfassungen und der Artenschutzprüfung durch das von Ihnen beauftragte Büro.
  • Qualitätssicherung bereits zu Beginn des Prozesses! Hierzu legen wir gemeinsam mit Ihnen den Untersuchungsumfang der faunistischen Untersuchung fest, unter Berücksichtigung der juristischen Anforderungen.
  • Wir garantieren die Transparenz bezüglich Kosten und Risiko.
  • Durch unsere Qualitätsstandards ermöglichen wir ein effektives Controlling schon während der Kartierung.
  • Auf Ihr Vorhaben abgestimmte Zwischenergebnisse der Kartierung ermöglichen Ihnen eine frühestmögliche Reaktion bzgl. notwendiger Vermeidungsmaßnahmen und Planung des Parklayouts.
  • Der endgültige Kartierbericht sowie das artenschutzfachliche Gutachten werden von uns nochmals aus zoologischer und juristischer Perspektive gegengeprüft.